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Liefer- und Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen
1. Soweit nichts Anderes vereinbart wurde, liefern wir gegen Vorauskasse.

2. Soweit nicht Anderes vereinbart, akzeptieren wir als Zahlung:

 2.1. Vorkasse

2.2. Kreditkarte

2.3. PayPal

2.4. Barzahlung bei Abholung

2.5. Sofortüberweisung

2.6. Rechnung 

3. Soweit nichts Anderes vereinbart wurde, sind unsere  Rechnungen spätestens 14 Tage nach Wareneingang ohne Abzug zahlbar.

Lieferbedingungen/Versandkosten
1. Wir liefern innerhalb Deutschlands, exklusive der Inseln.

2. Liefertermine, die der Kunde in seiner Bestellung angibt, bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer Bestätigung.

3. Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erhalt des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

4. Die Lieferung erfolgt spätestens 10 Tage nach Beginn der Lieferfrist.

5. Kosten der Verpackung und Versendung werden gesondert in Rechnung gestellt und ausgewiesen. Die genauen Kosten ergeben sich aus der Produktbeschreibung.  Die Versandkosten ermitteln sich aus dem Gewicht des Warenkorbes. Soweit nicht anders angegeben, betragen die Versandkosten:

5.1. bis 20 kg 9,99 €

5.2. 20,01 - 50 kg 24,99 €

5.3. 50,01 - 150 kg 49,99 €

5.4. ab 150,01 kg  79,99 €

Rügepflicht
1. Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.

2. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

3. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

4. Haben wir den Mangel arglistig verschwiegen, so können wir uns auf diese Vorschriften nicht berufen.

 

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